Es ist noch Zeit bis zum 25.05.2018. Bis dahin sollten sich Unternehmen zwar auf die DSGVO vorbereiten – sie ist aber jetzt noch nicht auf künftige Ereignisse anzuwenden, so ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 6. Juli 2017.
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Dr. Andreas Staufer
Partner bei FASP Finck Sigl & Partner
Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für IT-Recht. Sie erreichen ihn unter der Rufnummer +49 89 652001. Oder schreiben Sie ihm: info@fasp.de
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